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Haushaltsversicherung

 

Die Haushaltsversicherung bietet für Einrichtungsgegenstände eines Haushaltes sowie für Personen die diesen Haushalt leben, Versicherungsschutz. Es ist unerheblich dabei ob diese Wohnung Ihnen gehört oder von Ihnen gemietet ist.

WICHTIG: Die Versicherungssumme sollte so hoch gewählt werden, dass Sie bei einem Totalschaden alle Haushaltsgegenstände in gleicher Art und Güte neue beschaffen können.

Die Haushaltsversicherung ist eine Bündelversicherung die aus mehreren Sparten besteht.

Die wichtigsten Sparten werden hier kurz erklärt:

Privat- und Sporthaftpflicht

Feuer
Sturm
Leitungswasser
Einbruchdiebstahl
Glasbruch

Privat- und Sporthaftpflicht

Wohl die wichtigste Sparte in Haushaltversicherung ist die Haftpflicht

Die Haftpflichtversicherung kümmert sich um die Befriedigung berechtigter oder die Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen, die den Versicherungsnehmer oder versicherten Personen wegen eines Personen-, Sach- oder eines Vermögensschadens betreffen.

Ein Beispiel:
Sie oder Ihr Kind verursachen als Fahrradfahrer ein Verkehrsunfall oder
beim Schifahren verursachen Sie oder Ihr Kind einen Zusammenstoß mit anderem Schifahrer der verletzt wird und womöglich Invalide bleibt.

Die Entschädigung für Schmerzen, Dauerinvalidität und Verdienstentgang haben Sie in der unbeschränkten Höhe zu tragen.

Nicht versichert: Schäden die durch Personen verursacht werden, die in selben Haushalt leben sowie Eigenschäden. Die Schäden durch die Benützung und Verwendung von Kraftfahrzeugen. Vorsicht bei Kindern über 18 Jahren (gewöhnlich nicht mehr oder nur unter bestimmten Kriterien mitversichert)!!

Feuer
Beschädigungen durch Brand, Blitzschlag, Explosionen, Flugzeugabstürze sind grundsätzlich versichert.
Oft sind folgende Sachen oder Schäden nicht oder nur mit Einschränkung versichert: Brandherd, Verpuffung, Sengschäden, grobe Fahrlässigkeit usw., was die richtige Beratung unheimlich wichtigmacht.

Sturm
Als Sturm gilt eine Windgeschwindigkeit von über 60 km/h.
Die Sturmversicherung deckt auch Hagel-, Schnee-, Felssturz-, Steinschlag- und Erdrutschschäden.
Die Katastrophenschäden wie Erdbeben, Hochwasser, Lawinen, Erdsenkung, Muren, Überschwemmung usw. sind nur eingeschränkt versicherbar.

Leitungswasser
Hier ist das Austreten aus Zu- und Ableitungsrohren sowie Heizungsrohren mitversichert.
Bruchschäden durch Korrosion oder Abnützung, Verstopfungs- und Dichtungsschäden sind bei die meisten Versicherungen versichert.

Einbruchdiebstahl
Schäden durch versuchten oder vollbrachten Einbruchdiebstahl, einfachen Diebstahl und Beraubung werden bis zu vereinbarten Summen ersetzt. Diese Summen unterscheiden sich gewöhnlich vom Produkt zu Produkt. In der Diebstahlversicherung sind nicht nur Einrichtungsgegenstände versichert sonders auch die Sachen die sich in Kellerabteil befinden sowie Fahrräder im und vor dem Gebäude.

Nicht versichert sind z.B. Sachen oder Räumlichkeiten die nicht abgesperrt waren oder Diebstahl außerhalb versicherter Wohnung oder das Grundstück.
Jeder Einbruch oder Diebstahl ist unverzüglich bei der Polizei anzuzeigen.

Glasbruch
Sämtliche Innen- und Gebäudeverglasungen sind versichert unabhängig von der Schadensursache.

Nicht versichert sind z.B.: optische Gläser, Hohlgläser, Beleuchtungskörper, Glasgeschirr oder Ähnliches. Da die Deckung sehr von der Produktvariante verschiedener Versicherungen abhängt, lohnt es sich in die Bedienungen reinzuschauen.