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Wohnbaukredit

 

Der Wohnbaukredit ist ein langfristiger Kredit mit einer Laufzeit zwischen 10-40 Jahren. Damit werden Wohnbauprojekte, wie Häuser, Grundstücke oder Wohnungen mit günstigen Zinsen finanziert.

Die Kreditaufnahme kann sowohl in EURO als auch in einer Fremdwährung (z.B. Schweizer Franken oder japanischer Yen) erfolgen. Mittels Vertrag wird ein hypothekarisch abgesichertes Darlehen (Hypothekarkredit) vereinbart. Das bedeutet, dass für finanzierendes Kreditinstitut im Grundbuch ein Pfandrecht (Hypothek) auf eine Immobilie (Grundstück, Haus, Wohnung) eingetragen wird. Es kann neben dem Objekt, das finanziert wird, auch eine andere Immobilie als Pfandobjekt dienen (Ersatzliegenschaft). Damit bekommt das Kreditinstitut noch mehr Sicherheit und ist in der Regel bereit noch bessere Zinsen anzubieten. Es ist natürlich auch ein Wohnbaukredit ohne Hypothek möglich.

Die Tilgungskonditionen des Wohnbaukredites sehen entweder eine Rückzahlung in gleich bleibenden Zins- und Tilgungsraten vor (Pauschalraten, Annuitäten Kredit)oder nur Zinsraten, wobei hier die Tilgung in einer Summe am Ende der Laufzeit erfolgt (Endfälliger Kredit). Also bei einem endfälligen Wohnbaukredit zahlen Sie während der Laufzeit nur die Zinsen und sparen parallel dazu einen sogenannten Tilgungsträger an. Als Tilgungsträger dienen meistens Produkte wie Fondsgebundene Lebensversicherung, Klassische Erlebensversicherung, Fondssparplan oder Britische Lebensversicherung. Um den Kredit zu tilgen, wird der Tilgungsträger am Ende der Laufzeit an das Kreditinstitut ausbezahlt. Falls die Summe nicht ausreichen sollte, besteht für Sie die Pflicht diesen Unterschiedsbetrag nachzuzahlen, bzw. falls die Summe sogar höher sein sollte als die offene Kreditsumme, wird der übersteigende Teil an Sie ausbezahlt. Also eine regelmäßige Kontrolle der Tilgungsträger macht sehr wohl einen Sinn.

Ein Wohnbaukredit wird mit variabler oder fixer Verzinsung angeboten, oder einer Kombination aus beiden Varianten.

Bei der Fixzinsvereinbarung bleiben die monatlichen Aufwendungen über den jeweils vereinbarten Zeitraum gleich. Es ergibt sich somit eine gute Planbarkeit der Ausgaben. Nach dem Ende einer Fixzinsperiode kann wieder ein fixer, aber auch ein variabler Zeitraum vereinbart werden. Die Fixzinsvereinbarung ist bei steigenden Zinssätzen für Sie von Vorteil, bei fallenden Zinsen haben Sie allerdings einen Zinsennachteil. Falls Sie im Fixzinszeitraum Sondertilgungen (Teiltilgungen) leisten möchten, ist das meistens mit den Vertragsstrafen verbunden (Pönale)

Beim variablen Zinssatz schwankt die Höhe der Rückzahlungen. Es besteht keine längere Zinsbindung, meistens nur für 1 oder 3 Monate. Sie können – je nach Marktlage – zu einer Fixzinsvereinbarung wechseln oder Teiltilgungen ohne Pönale vornehmen. Bei fallendem Zinsniveau werden die Vorteile unmittelbar an Sie weiter gegeben.

Falls Sie schon einen bestehenden Wohnbaukredit haben sollten, kontrollieren wir gerne für Sie die vereinbarten Konditionen oder den Tilgungsträger bzw. beraten Sie in Hinblick auf den Umstieg in eine andere Währung!