KFZ-Haftpflicht Versicherung
Die KFZ-Haftpflicht ist in Österreich eine Pflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von EUR 7.600.000,00. Alle Anstalten bieten auch eine höhere Versicherungssumme an, was in jedem Falle zu empfehlen ist.
Oft ist in einer KFZ-Haftpflicht eine Assistance inkludiert, die den Kunden bei einer Panne oder einem Unfall Hilfestellung anbietet. Manche Versicherer bieten diese Hilfe nicht an, andere wiederum verlangen zusätzlich Geld für diese Leistung, es empfiehlt sich daher im Vorfeld Ihre Bedürfnisse diesbezüglich mit Ihrem Berater abzuklären.
Auch ein “Freischaden” (Nach einem selbst verschuldeten Unfall kommt es zu keiner Bonus-Malus-Stufen Anpassung) ist oftmals inkludiert oder gegen Bezahlung geringer Prämien einzuschließen.
Hier muss man allerdings zwischen einem “echten Freischaden” und einem “internen Freischaden” unterscheiden. Letzteres bedeutet, dass ein allfälliger Freischaden nur unter jener Voraussetzung gewährt wird, wenn man gewillt ist bei derselben Versicherung nach dem Unfall zu bleiben.
KFZ-Haftpflichtversicherung bezahlt in folgenden Fällen nicht bzw. erst ab Überschreitung von bestimmten Selbstbehaltsgrenzen:
Nicht bezahlte Versicherungsprämien
Durch Alkohol- oder Drogenkonsum beeinträchtigtem Zustand
Kein gültiger Führerschein
Bei beiden letzteren Fällen ist ein Selbstbehalt von € 11.000,00 vorgesehen, den der Kunde selbst zu tragen hat. Kommen mehrere Fälle gleichzeitig zum Tragen, erhöht sich die eigene zu erbringende Leistung auf € 22.000,00 maximal.
KFZ-Kasko Versicherung
In der Kaskoversicherung unterscheidet man grundsätzlich zwischen einer Vollkasko- und Teilkaskoversicherung.
Der Hauptunterschied besteht darin, dass bei einer Vollkaskoversicherung der selbstverschuldete Unfall versichert ist, jedoch bei einer Teilkaskoversicherung nicht.
In der Teilkaskoversicherung gibt es natürlich verschiedene Möglichkeiten den Deckungsschutz zu erweitern oder einzuschränken, das kann von Versicherung zu Versicherung sehr unterschiedlich sein.
Hier sind ein paar Kaskopunkte die besonders zu beachten sind bzw. oft von Kunden verwechselt werden:
Parkschaden:
Ist ein Schaden, welcher entsteht, wenn Ihr Fahrzeug geparkt bzw. abgestellt ist und durch ein unbekanntes Fahrzeug beschädigt wird. Wenn Sie ausparken und ein anderes Fahrzeug dabei beschädigen handelt sich hier nicht um einen Parkschaden, sondern um einen selbstverschuldeten Unfall.
Beides ist bei einer Polizeidienststelle unverzüglich anzuzeigen.
Vandalismus:
Ist ein Schaden, welcher durch eine oder mehrere unbekannte Personen vorsätzlich (mit Absicht) verursacht wird.
Ist bei einer Polizeidienststelle unverzüglich anzuzeigen.
Diebstahl:
Ist ein Schaden, bei welchem entweder das ganze Fahrzeug oder Teile des Fahrzeugs gestohlen werden. Sehr wichtig hierbei ist es, dass sich keine Fahrzeugpapiere oder Fahrzeugschlüssel im Fahrzeug befinden und das Fahrzeug abgeschlossen ist, da ansonsten die Kaskoversicherung die Leistung ablehnen kann.
Ist bei einer Polizeidienststelle unverzüglich anzuzeigen.
Wildschaden:
Hierbei ist es unbedingt erforderlich unverzüglich an der Unfallstelle die Polizei zu verständigen, welche in weiterer Folge die Versorgung des verletzten- oder die Beseitigung des getöteten Tieres von geeigneten Einrichtungen (Tierrettung, Gemeinde) veranlasst.
Des Weiteren ist auch beifolgenden Schäden die unverzügliche Anzeige bei der Polizei vonnöten:
Brand, Explosion, Raub, unbefugter Gebrauch durch Betriebsfremde Personen,
Grobe Fahrlässigkeit
Ein sehr wichtiger Deckungsbaustein in der Kaskoversicherung nennt sich „grobe Fahrlässigkeit“. Dieser Baustein wird bei manchen Versicherern automatisch angeboten bei anderen nur gegen erhöhte Prämien oder auch gar nicht. Dieser Baustein deckt auch Schäden den Sie als Lenker grob fahrlässig verursacht haben, z.B.:
Sie überfahren eine rote Ampel oder ein Verkehrszeichen „Stop” oder Sie sind abgelenkt durch die Suche nach einem Radiosender oder ähnlichem, schauen nicht auf die Straße und verursachen derart abgelenkt einen Verkehrsunfall.
Also ist es sehr wichtig abzuklären ob dieser Baustein inkludiert ist oder nicht.
Es gibt noch mehrere Deckungsbausteine wie z.B.:
GAP-Deckung für Leasing Fahrzeuge
Neuwertentschädigung
Elektronische Geräte
Gegenstände des beruflichen Bedarfs
Freizeit Paket
Leihwagen bei Kaskoschäden usw.
Wann leistet z. B. eine Kaskoversicherung nicht oder nur mit Einschränkung?
Bei:
Durch Alkohol- oder Drogenkonsum beeinträchtigtem Zustand
Nicht bezahlte Versicherungsprämien
Kein gültiger Führerschein
Abgefahrene Reifen
Grobe Fahrlässigkeit (falls nicht eingeschlossen)
KFZ-Insassenunfall
Diese Versicherung deckt die Schäden an Personen die sich im Fahrzeug befinden und bei einem Verkehrsunfall verletzt werden. Der Lenker kann auch mitversichert werden.
Es wäre aus unserer Sicht aber weitaus sinnvoller eine private Unfallversicherung zu haben als in diese Versicherung zu investieren, da die private Unfallversicherung alle Unfälle abdeckt und nicht nur jene mit dem Fahrzeug.
Bootsversicherung
Wir versichern natürlich auch ihr Motorboot oder Segelyacht. Hier sind natürlich Haftpflichtversicherung sowie Vollkasko oder Teilkasko möglich.
Noch Fragen?
Wir freuen uns auf Ihren geschätzten Anruf.