Eigenheimversicherung
Für die meisten Menschen ist das eigene Haus die größte Investition des Lebens, deshalb sollte die Eigenheimversicherung sorgfältig ausgesucht werden. Die Eigenheimversicherung besteht aus mehreren Sparten die miteinander kombiniert werden können.
WICHTIG: Die richtige Versicherungssumme für Ihr Eigenheim ist der Neubauwert und nicht der Verkehrswert (Zeitwert)
Die wichtigsten Sparten werden hier kurz erklärt:
- Feuer
- Sturm
- Leitungswasser
- Grundstückshaftpflicht
Feuer
Beschädigungen durch Brand, Blitzschlag, Explosionen, Flugzeugabstürze sind grundsätzlich versichert.
Oft sind folgende Sachen oder Schäden nicht oder nur mit Einschränkung versichert: Brandherd, Verpuffung, Sengschäden, grobe Fahrlässigkeit usw., was die richtige Beratung unheimlich wichtigmacht.
Ein Beispiel:
Sie vergessen eine brennende Kerze auszumachen bevor Sie Haus verlassen, in der Folge kommt es zum Brand. Diesen Schaden werden alle Versicherungen ablehnen, außer Sie haben vorher den Baustein “grobe Fahrlässigkeit” in Ihre Polizze eingeschlossen!
Sturm
Als Sturm gilt eine Windgeschwindigkeit von über 60 km/h.
Die Sturmversicherung deckt auch Hagel-, Schnee-, Felssturz-, Steinschlag- und Erdrutschschäden.
Katastrophenschäden wie Erdbeben, Hochwasser, Lawinen, Erdsenkung, Muren, Überschwemmung usw. sind nur eingeschränkt versicherbar. Es gibt nur ein paar Versicherer wo diese Schäden mit hohem Summen versichert werden können.
Leitungswasser
Hier ist das Wasseraustreten aus Zu- und Ableitungsrohren sowie Heizungsrohren mitversichert.
Bruchschäden durch Korrosion oder Abnützung, Verstopfungs- und Dichtungsschäden sind bei den meisten Versicherungen versichert. Besonders wichtigist, dass falls alle Hausbewohner das Haus über 72 Stunden verlassen (z.B. Urlaub), die Hauptwasserleitung vorher abgedreht wird.
Grundstückshaftpflicht
Grundstückshaftpflicht schützt Sie als Haus- und Grundbesitzer gegen unberechtigte Ansprüche fremder Personen oder falls der Anspruch berechtigt sein sollte, reguliert diese Versicherung dann den Schaden mit dem Geschädigten.
Ein Beispiel:
Weil Sie angeblich den Weg nicht ordentlich geräumt haben, rutscht im Winter ein Fußgänger vor ihrem Haus aus und fordert dann von Ihnen die Bezahlung vom Schmerzensgeld.